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Baurecht: Bautagebuch systematisch führen

Baurecht

Mängel und Schäden am Bau werden schnell dem Objektüberwacher angelastet, deshalb sollten alle Architekten und Ingenieure, die eine Objektüberwachung übernehmen, konsequent Bautagebuch führen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Erster Schritt sollte nach Ansicht erfahrener Baurechtsanwälte die Auflistung der zu erwartenden Probleme bei diesem speziellen Bauvorhaben sein. Dazu sollte der verantwortliche Objektüberwacher auch gleich Strategien entwickeln und Anweisungen formulieren, wie die potenziellen Probleme gelöst werden müssen, wer was erledigen soll und wann die Präsenz des überwachenden Architekten unentbehrlich ist.

Wer sich beizeiten kümmert, der hat zwei große Vorteile: Zum einen wird er nicht von Problemen überrascht, sondern arbeitet von Anfang an an deren Lösung, zum anderen kann er im Falle eines Falles anhand seines Bautagebuchs nachweisen: Er hat verantwortungsbewusst gearbeitet und seine Aufgabe korrekt erledigt. Richter, so die Erfahrung der ARGE Baurecht, wissen solche Dokumentationen zu würdigen.

 


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