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Di, Mär

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Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht

Baurecht

Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.


Optisches Highlight mit iF Design Award 2024: Der neue Hochleistungskiesfang von Sita überzeugt neben seinen technischen Werten auch optisch.

Dach

Retention im Griff: SitaRetention Twist verfügt über einen skalierten Einstellschieber, mit dem sich der Retentionsfaktor exakt justieren lässt – bei Dächern ohne Auflast ebenso, wie bei begrünten Dächern, die mit einem Gründachschacht ausgerüstet werden. Bild: Sita Bauelemente GmbH

Gebäudetechnik

Foto: Robert Lehmann

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Henrik Schipper, Henrik Schipper Photography

Projekte (d)

Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht auf barrierefreien Umbau. | Bildrechte: Shutterstock/Javier Larraondo

Baurecht

Als Spezialist für tragende Wärmedämmung schließt Schöck mit seiner neuen Produktfamilie Schöck Sconnex die letzte große Wärmebrücke an Gebäuden. Foto: Schöck Bauteile GmbH

Hochbau

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