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Sa, Apr

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Neue HOAI in Kraft getreten

Fachliteratur
Die neue HOAI, die für alle Verträge gilt, die ab dem 18.08.09 zwischen Auftraggebern und Architekten geschlossen werden, stellt unter anderem die Berechnung der Architektenhonorare auf eine neue Basis.

Die Leistungsvergütung wird nun in der Regel auf der Basis der Kostenberechnung und nicht mehr für die jeweiligen Leistungsphasen getrennt ermittelt - eine deutliche Vereinfachung für den Bauherrn. Durch eine frühzeitige Bindung an die Kostenberechnung sollen Auftraggeber zudem früher Sicherheit über Bau- und Honorarkosten gewinnen. Darüber hinaus sieht die neue Honorarordnung eine Bonus-/Malus-Regelung vor, die kostensparendes Planen und Bauen stärken soll.

Die Novelle eröffnet insgesamt bislang nicht bekannte Verhandlungsspielräume, die Architekten und Bauherren einvernehmlich nutzen können. Längst überfällig war die Anhebung der Honorartafeln um 10 Prozent. Über 14 Jahre hatten Architekten und Bauingenieure in Deutschland ohne eine Anpassung ihrer Honorare an die allgemeine Preisentwicklung auskommen müssen, was viele Büros in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht hat.

„Die Anhebung der Honorare gleicht die Verluste der vergangenen Jahre zwar nicht aus, ist aber ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung für viele zehntausend Arbeitsplätze in unseren Architektur- und Planungsbüros“, urteilt Hartmut Miksch. Nach Einschätzung der Architektenkammer NRW stellt die neue Honorarordnung im Sinne des Verbraucherschutzes sicher, dass private Bauherren und öffentliche Auftraggeber auch künftig eine sichere Grundlage für die Zusammenarbeit mit ihren Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern haben.

„Die HOAI ist ein wichtiger Teil der Planungs- und Baukultur in Deutschland“, betont Kammerpräsident Hartmut Miksch, Präsident der größten deutschen Architektenkammer, „denn sie stellt sicher, dass die Planung und Realisierung von Bauwerken auch künftig in Deutschland in einem Qualitätswettbewerb und nicht über Preisdumping entschieden wird.“

Die nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten hatten sich im vergangenen Jahr gegen einen ersten Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI gewehrt, der auf eine de facto-Abschaffung der Honorarordnung für die meisten Bauaufgaben hinausgelaufen wäre. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hatte die Architektenkammer in ihrem Einsatz für eine zukunftsfähige Honorarordnung aktiv unterstützt. Auch bei den Abgeordneten des NRW-Landtags war die Kammer mit ihrem Anliegen auf Verständnis und Unterstützung gestoßen. Die nun verabschiedete Novelle stellt, so Hartmut Miksch, „einen Kompromiss dar, mit dem wir gut leben können“. Wichtig sei vor allem, dass die Honorarordnung mit den Bestimmungen der europäischen Dienstleistungsrichtlinie konform gehe.
Gleichwohl begrüßt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen den Auftrag des Bundesrates an den Gesetzgeber, die Auswirkungen der neuen HOAI zu überprüfen und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gegebenenfalls fortzuschreiben. „Wir werden uns weiter dafür stark machen, dass die Zusammenarbeit zwischen Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern mit ihren Auftraggebern möglich konstruktiv und auf vertrauensvoller Basis ablaufen kann. Dazu leistet die HOAI einen wichtigen Beitrag.“

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat aus aktuellem Anlass ihre Mitglieder zu zwei Informationsveranstaltungen eingeladen, in denen die grundsätzlichen Konsequenzen, die sich aus der Novellierung der Honorarordnung für die Arbeitspraxis ergeben, dargestellt werden sollen.

Der Zuspruch ist enorm: Für die HOAI-Infoveranstaltung am 25.08.09, 17.00 Uhr, in den Westfalenhallen Dortmund haben sich über 800 Personen angemeldet, für die zweite HOAI-Veranstaltung am 26.08.09, 17.00 Uhr, im Congress-Centrum Ost der KölnMesse weit über 900 Interessierte.

Aktuelle Informationen zur neuen HOAI im Internet unter www.aknw.de

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