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Di, Apr

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Gefälligkeiten unter Architekten und Ingenieuren kommen teuer zu stehen

Baurecht
Guten Freunden hilft man gerne und schreibt auch nicht immer gleich eine Rechnung. Auch Architekten greifen Freunden bei Planungen und kleineren Umbauten schon mal unentgeltlich unter die Arme und planen oder überwachen »nebenbei« den einen oder anderen Bau.

Vor diesem Freundschaftsdienst warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): Auch bei Freundschaftsdiensten haftet der Architekt und trägt das Risiko. Passiert etwas, muss er dafür gerade stehen. Wegen des enormen Haftungsrisikos rät die ARGE Baurecht von solchen Gefälligkeiten ab. Auch unter Freunden sollten sich Architekten absichern, ganz wie bei jedem anderen Bauherren auch. Wahre Freunde werden dafür Verständnis haben. Übrigens, erinnert die ARGE Baurecht, bei Tätigkeiten für Familienangehörige besteht ohnehin kein Versicherungsschutz.

Der Anspruch einer ökologisch sensiblen Außenbeleuchtung setzte sich bei der Illuminierung des Magazinbaus mit seiner Fassade aus gefalteter Bronze fort. Zur strikten Vermeidung von Skyglow wurde in akribischer Abstimmung mit den Beteiligten und mittels nächtlicher Bemusterungen eine Streiflichtlösung mit Linealuce-Bodeneinbauleuchten erarbeitet. Foto: HG Esch

Beleuchtung

Die Boulderhalle im schweizerischen Dübendorf ist ein Treffpunkt von kletterbegeisterten Menschen jeder Altersklasse. Auf 800 Quadratmeter gibt es eine Vielfalt an Boulderwänden und Kletterrouten.

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Optisches Highlight mit iF Design Award 2024: Der neue Hochleistungskiesfang von Sita überzeugt neben seinen technischen Werten auch optisch.

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Retention im Griff: SitaRetention Twist verfügt über einen skalierten Einstellschieber, mit dem sich der Retentionsfaktor exakt justieren lässt – bei Dächern ohne Auflast ebenso, wie bei begrünten Dächern, die mit einem Gründachschacht ausgerüstet werden. Bild: Sita Bauelemente GmbH

Gebäudetechnik

Foto: Robert Lehmann

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Henrik Schipper, Henrik Schipper Photography

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Der Bundesgerichtshof stärkt das Recht auf barrierefreien Umbau. | Bildrechte: Shutterstock/Javier Larraondo

Baurecht

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