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Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht

Baurecht

Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.


Mit der Showcase Factory wurde ein wirksames bauliches Zeichen nach innen wie auch nach außen gesetzt. Fotograf Olaf Mahlstedt

Projekte (d)

Bildquelle: Brigida Gonzalez

Projekte (d)

Der Anspruch einer ökologisch sensiblen Außenbeleuchtung setzte sich bei der Illuminierung des Magazinbaus mit seiner Fassade aus gefalteter Bronze fort. Zur strikten Vermeidung von Skyglow wurde in akribischer Abstimmung mit den Beteiligten und mittels nächtlicher Bemusterungen eine Streiflichtlösung mit Linealuce-Bodeneinbauleuchten erarbeitet. Foto: HG Esch

Beleuchtung

Die Boulderhalle im schweizerischen Dübendorf ist ein Treffpunkt von kletterbegeisterten Menschen jeder Altersklasse. Auf 800 Quadratmeter gibt es eine Vielfalt an Boulderwänden und Kletterrouten.

Gebäudetechnik

Optisches Highlight mit iF Design Award 2024: Der neue Hochleistungskiesfang von Sita überzeugt neben seinen technischen Werten auch optisch.

Dach

Retention im Griff: SitaRetention Twist verfügt über einen skalierten Einstellschieber, mit dem sich der Retentionsfaktor exakt justieren lässt – bei Dächern ohne Auflast ebenso, wie bei begrünten Dächern, die mit einem Gründachschacht ausgerüstet werden. Bild: Sita Bauelemente GmbH

Gebäudetechnik

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