Hintergrund ist eine Vorgabe der europäischen Berufsanerkennungsrichtlinie, die für die europaweite Anerkennung von Architekten ein mindestens vierjähriges Hochschulstudium fordert. Mit der Umstellung der Diplomstudiengänge auf die neuen Bachelor-/Masterabschlüsse gibt es nun jedoch auch Absolventen, die nur drei Jahre an der Hochschule waren. Überfällig sei deshalb, so Riehle, eine seit Jahren geforderte Klarstellung im baden-württembergischen Architektengesetz, dass nur ein mindestens vierjähriges Studium zum Eintrag in die Architektenliste führt. Diese auf einem veralteten Gesetz basierende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes dokumentiere die Notwendigkeit einer raschen Novellierung des Architektengesetzes, vor allem im Interesse der Studierenden.
Aus einer Pressemitteilung der Architektenkammer Baden-Württemberg, www.akbw.de