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Baurecht: Planer sollten vor Vertragsabschluss neue HOAI kennen

Baurecht

Der Entwurf zur 7. HOAI-Novelle liegt vor. Sie soll nach der Vorstellung des Bundeswirtschaftsministeriums im Juli 2013 in Kraft treten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

Die neue HOAI 2013 enthält wesentliche Änderungen sowohl in Bezug auf die Leistungsbilder als auch auf die Honorarhöhe. Allen, die den Abschluss eines Vertrages planen, rät die ARGE Baurecht, sich mit den geplanten Neuerungen zu befassen. Grundsätzlich gilt: Für Verträge, die vor Inkrafttreten der neuen HOAI geschlossen werden, gilt die HOAI 2009. Nach Inkrafttreten gilt die HOAI 2013.


Abbildung: FFM-ARCHITEKTEN. I mainfeld ffm

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