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Baurecht: Bei Urheberschutz Restlaufzeit bedenken

Baurecht

Investoren interessieren sich besonders für attraktive Gebäude, denn diese lassen sich erfahrungsgemäß gewinnbringend vermieten. Allerdings müssen gerade ältere Gebäude häufig auch grundlegend saniert und umgebaut werden. Das kann schwierig werden, wenn das Objekt unter ein Urheberrecht fällt. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Unterliegt ein Gebäude nämlich dem Urheberrecht, können Veränderungen nicht ohne Zustimmung des Architekten oder seiner Erben vorgenommen werden. Die Schutzfrist beträgt 70 Jahre.

Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben kann eine Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Gebäudes aber nicht generell versagt werden. Der Käufer kann Veränderungen auch einklagen.

Das Gericht muss dann die Interessen gegeneinander abwägen, wobei es erfahrungsgemäß die »verbleibende Schutzdauer« ins Kalkül zieht. Je weiter sie vorangeschritten ist, umso schwächer wiegt das Interesse des Urhebers.


Sita Profichat: Entwässerungstechnische schnelle Wegbegleitung für Praktiker und Planer. Bild: Sita Bauelemente GmbH

Dach

Für die Innenräume des Lufthansa Training & Conference Centers in Seeheim-Jugenheim war es wichtig, eine harmonische Mischung aus Gestaltung und Funktion zu schaffen. Foto: Drum GmbH & Co. KG, Waldmohr

Fassade

Lin Olschowka: Jailed First 1 und Jailed First 2, 2026, acrylic on canvas. Bildquelle:Lin Olschowka/Kunstverein Friedrichshafen: 2026, Fotograf: Cim Jubke

Design Kunst

Mst. (BM) Ing. Thomas Haslinger, Regionaltechniker und Systemberater von Sita in Österreich. Bild: Sita

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Mit seiner Architektur, die an ein Schiff erinnert, das in den Havenwelten anlegt, zieht das Klimahaus Bremerhaven alle Blicke auf sich. Im Innern befindet sich mehr als ein Museum - das Klimahaus Bremerhaven bietet eine weltweit einzigartige Wissens- und Erlebniswelt zu den Themen Klima, Klimawandel und Wetter. Bildquelle: Kieback&Peter GmbH & Co.KG

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