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Mo, Feb

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Baurecht: Vorsicht bei Vereinfachungen zur HOAI

Baurecht

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein komplexes Werk, und viele Planer tun sich schwer damit, ihren Auftraggebern die Einzelheiten der Honorarabrechnung verständlich zu erläutern. Sie suchen vielmehr nach einfachen Lösungen. Das birgt aber Risiken, warnt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Einen problematischen Fall musste das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entscheiden: Der Architekt hatte »Pauschalvergütung in Höhe von 16 Prozent der anrechenbaren Baukosten nach HOAI« vereinbart. Das klang einfach und plausibel, führte bei der Schlussrechnung dann aber zum Streit darüber, was unter »anrechenbaren Kosten« zu verstehen sei.

Die damals noch geltende HOAI 1996 sah mehrere Möglichkeiten vor, die anrechenbaren Kosten zu ermitteln. Das OLG konnte nicht erkennen, welche der Möglichkeiten konkret gemeint sein sollte und entschied zum Schluss: Nur die Mindestsätze dürfen verlangt werden (OLG Koblenz, Urteil vom 25.05.2012, Az.: 10 U 754/11).

Erhofft hatte sich der Planer allerdings ein Honorar im Bereich der Höchstsätze. Die aktuelle HOAI 2013 hat die Sache einerseits vereinfacht, denn es gibt nur noch die anrechenbaren Kosten der Kostenberechnung. Andererseits soll bei Bestandsbaumaßnahmen die mitzuverarbeitende Bausubstanz berücksichtigt werden. Und dabei, so die ARGE Baurecht, kommt es wieder zu Problemen. Die ARGE Baurecht rät deshalb, bei Fragen der Vertragsgestaltung frühzeitig den Baurechtsanwalt zu konsultieren – damit der Planer zum Schluss auch wirklich zu seinem angemessenen Honorar kommt.


Foto: Weber

Fassade

Prägendes architektonisches Merkmal des neuen Wim-Wenders-Gymnasiums in Düsseldorf ist die lichtdurchflutete Agora. Foto: Jörg Hempel

Dach

An der Rohdecke abgependelte Microline-Profilleuchten mit extra weitem Lichtaustritt von Deltalight sorgen in den Arbeitsplatzzonen für die Allgemeinbeleuchtung. Die schlanken Lichtlinien folgen den Diagonalen des Teppichboden-Dessins und lockern den strengen rechteckigen Grundriss damit auf. Foto: Ingmar Kurth

Beleuchtung

Prof. Thomas Auer ist Leiter des Lehrstuhls für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München und Geschäftsführer des international tätigen Ingenieurbüros Transsolar. Bild: Tassilo Letzel / TUM Department of Architecture

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Prof. Thomas Auer ist Leiter des Lehrstuhls für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München und Geschäftsführer des international tätigen Ingenieurbüros Transsolar. Bild: Tassilo Letzel / TUM Department of Architecture

Menschen

Rund 200 Hersteller beteiligten sich an den Architects‘ Darling Awards 2024. 22 Brand-Awards und 14 Jury-Awards wurden in diesem Jahr verliehen.

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