10
Mo, Feb

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Baurecht: Planer müssen für Bauherren auf Widerrufsrecht hinweisen

Baurecht

Architekten neigen dazu, ihre Vertragsangelegenheiten direkt auf der Baustelle zu besprechen und die Ergebnisse auch gleich »vor Ort« zu vereinbaren. Häufig belassen sie es bei diesen mündlichen Abreden und fixieren sie nicht schriftlich. Das war schon in der Vergangenheit oft Anlass für Streit, so die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn Bauherren, die sich mit ihrem Architekten überwarfen, nutzten diese Lücke, um ihre Zahlungspflicht zu umgehen – was nicht schriftlich vereinbart war, mochten sie auch nicht zahlen.

Architekten und Ingenieure kennen dies als »Akquisitionseinwand«. Solche Auseinandersetzungen könnten Planern in Zukunft noch öfter blühen, wenn sie Verträge und Vereinbarungen nicht mit der nötigen Sorgfalt abschließen. Seit Mitte Juni dieses Jahres regelt der § 312b BGB den Verbraucherschutz am Bau neu: Demnach kann jeder private Bauherr einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn dieser »außerhalb von den Geschäftsräumen eines Unternehmers«, in diesem Fall des Architekturbüros, abgeschlossen worden ist.

Für die Planer bedeutet dies, dass sie, falls sie ihre Verträge üblicherweise vor Ort abschließen, schriftliche Widerrufsbelehrungen vorbereiten müssen. Der Gesetzgeber hat hierzu Muster vorgesehen, die ein Baurechtsanwalt erläutern kann. Die ARGE Baurecht rät allen Betroffenen, die Gesetzesänderung zum Anlass zu nehmen, für die Zukunft immer auch für private Bauvorhaben schriftliche Verträge abzuschließen. Diese müssen nicht unbedingt seitenlang sein. Baurechtsanwälte beraten bei der Formulierung passender Vertragsmuster samt Widerrufsbelehrungen, die auf die üblichen Projekte eines Architekturbüros zugeschnitten sind.


Foto: Weber

Fassade

Prägendes architektonisches Merkmal des neuen Wim-Wenders-Gymnasiums in Düsseldorf ist die lichtdurchflutete Agora. Foto: Jörg Hempel

Dach

An der Rohdecke abgependelte Microline-Profilleuchten mit extra weitem Lichtaustritt von Deltalight sorgen in den Arbeitsplatzzonen für die Allgemeinbeleuchtung. Die schlanken Lichtlinien folgen den Diagonalen des Teppichboden-Dessins und lockern den strengen rechteckigen Grundriss damit auf. Foto: Ingmar Kurth

Beleuchtung

Prof. Thomas Auer ist Leiter des Lehrstuhls für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München und Geschäftsführer des international tätigen Ingenieurbüros Transsolar. Bild: Tassilo Letzel / TUM Department of Architecture

Premium-Advertorial

Prof. Thomas Auer ist Leiter des Lehrstuhls für Gebäudetechnologie und klimagerechtes Bauen an der TU München und Geschäftsführer des international tätigen Ingenieurbüros Transsolar. Bild: Tassilo Letzel / TUM Department of Architecture

Menschen

Rund 200 Hersteller beteiligten sich an den Architects‘ Darling Awards 2024. 22 Brand-Awards und 14 Jury-Awards wurden in diesem Jahr verliehen.

Unternehmen

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Anzeige AZ-C1a-300x250 R8

Anzeige AZ-C1b-300x600 R8