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Mo, Jul

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Baurecht: Planer müssen auch an Gefahrenabwehr denken

Baurecht

 

Unfälle auf der Baustelle ziehen in der Regel Konsequenzen für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer und Überwacher gegebenenfalls strafrechtlich verantworten.

Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Fahrlässig handelt bereits, wer die übliche Sorgfalt außer Acht lässt, regelmäßige Wartungsarbeiten unterlässt oder Sicherheits- und Unfallvorschriften missachtet. Das gilt für Planer und Überwacher auch dann, wenn der Bauherr aus Kostengründen auf notwendige Maßnahmen verzichtet und die Planer von der Verantwortung freistellt. Übrigens gilt dies nicht nur für die eigentliche Bauphase, sondern auch später für die bei jedem Gebäude notwendigen Wartungsarbeiten.


Mit seiner dynamischen Fassadengestaltung und auffallenden Farbgebung setzt das Ensemble des „Alten Milchhofs“ einen markanten städtebaulichen Akzent. Foto: Markus Guhl

Fassade

Ein vorplatzartiger Fußgängerbereich vor der Gebäudeecke und die Geometrie verleihen dem Baukörper Präsenz und Dynamik. Foto: Frank Aussieker

Projekte (d)

Fotos: lumen-Fotografie, Martin Joppich

Projekte (d)

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