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Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht

Baurecht

Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.


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Planung

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Gebäudetechnik

Foto: Jordana Schramm, www.jordanaschramm.com

Projekte (d)

Bildurheber: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG/Jochen Stüber

Gebäudetechnik

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