Gebäude schützen Menschen und Sachen vor Umwelteinflüssen wie Regen, Wind, Hitze oder Kälte. Während der Bauphase müssen jedoch die Gebäudeteile selbst vor solchen Einflüssen geschützt werden. Gerade auch im Sommer, wenn nach heißen Tagen immer wieder heftige Gewitter mit Starkregen und Sturm drohen, sollten Bauunternehmen und Bauherrn gewappnet sein. Denn solche Unwetter verursachen häufig erhebliche Schäden an unfertigen Gebäudeteilen von Neubauten oder geöffneten Bauteilen bei Sanierungen.
Im Nachhinein stellt sich dann die Frage, wer hierfür haftet. Das eine oder das andere Bauunternehmen? Der Planer? Laut Dr. Peter Sohn, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht), lassen sich langwierige Auseinandersetzungen mit zusätzlichen Zeitverlusten und somit steigenden Kosten auf der Baustelle vermeiden. Voraussetzung ist, dass alle Baubeteiligten schon in der Grundkonzeption des Vorhabens an entsprechende Schutzmaßnahmen denken, diese festlegen und einpreisen.
Daher empfiehlt die ARGE Baurecht, sich nicht allein auf die sogenannten »Allgemeinen Regelungen für Bauarbeiten jeder Art, Regelwerke des Deutschen Instituts für Normung« (DIN 18299) zu beziehen. Diese sehen in Abschnitt 4.1.10 vor, dass der Bauunternehmer Sicherungsmaßnahmen gegen üblicherweise zu erwartendes Niederschlagswasser selbst treffen muss, auch wenn dies nicht ausdrücklich geplant ist. Denn es handelt sich prinzipiell um eine sogenannte Nebenleistung, die auch ohne separate Vergütung immer zu erbringen ist. Dennoch gilt auch für Bauherrn und Planer die Faustformel: Vertrauen auf die Nebenleistung ist gut, Kontrolle durch ausdrücklichen Hinweis in der Planung oder im Bauvertrag ist besser.
Bauherrn und Bauunternehmen können äußerst selten auf »höhere Gewalt« verweisen. Denn grundsätzlich können auch sehr ungewöhnliche Ereignisse erwartet werden. Vorsorgliche Maßnahmen sind daher dringend zu empfehlen. Angesichts sich augenscheinlich wandelnder klimatischer Bedingungen, müsse auch in Zukunft im Sommer vermehrt mit Starkregenereignissen und Stürmen gerechnet werden. Wer sich auf der Baustelle dagegen wappnet, vermeidet zusätzliche Probleme.
ARGE Baurecht, www.arge-baurecht.com