Bauherren, Grundstückseigentümer und Architekten können unter Umständen eine böse Überraschung erleben: die Baugenehmigung ist erteilt und das Brandschutzkonzept richtig erstellt, aber die durch die Prüfingenieure veranlasste Beteiligung der Feuerwehr gibt in ihrer Stellungnahme keine Zustimmung mit der Begründung, dass im öffentlichen Straßenland an bestimmten Stellen die notwendigen Breiten und Flächen fehlen, um im Brandfall die erforderlichen Maßnahmen durchführen zu können.
Die gesicherte Erschließung des öffentlichen Straßenlandes ist Sache des Landes Berlin. Der Schutz der Bürger vor Gefahr ist ein wertvolles Gut. Die Belange der Feuerwehr müssen daher bei der Planung der Straßenbegrünung und von Parkplätzen, Radwegen oder Stadtmobiliar berücksichtigt werden.
Im Februar 2015 verteilte die Senatsverwaltung ein Rundschreiben an die Bauaufsichtsämter und die Vereinigung der Prüfingenieure für Standsicherheit und Brandschutz mit einem Merkblatt der Berliner Feuerwehr. Hier fordert die Feuerwehr ab einer Brüstungshöhe von mehr als 8 Meter (d. h. zweiter Rettungsweg über die Rettungsgeräte der Feuerwehr) den Nachweis der Aufstellflächen für die Hubrettungsfahrzeuge auf der Verkehrsfläche. Wird die notwendige Breite von 5,50 Meter zwischen den parkenden Autos nicht eingehalten, muss der Brandschutznachweis laut Stellungnahme der Feuerwehr geändert werden.
Nachdem es mehrere Fälle gab, bei denen Architektinnen und Architekten in ihrer Arbeit blockiert wurden, ist die Architektenkammer tätig geworden und hat die Senatsverwaltung über die Planungshindernisse in Kenntnis gesetzt. Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist das Problem nun bekannt und sie arbeitet an der dringend erforderlichen Lösung.
Eine nicht umsetzbare Baugenehmigung stellt einen wirtschaftlichen Schaden dar, für Architekten, Bauherren und nicht zuletzt den Wohnungsbau, an dem die Mitglieder der Architektenkammer intensiv arbeiten. Die Architektenkammer empfiehlt deshalb, nach erhaltener Baugenehmigung vor weiteren Planungstätigkeiten zu prüfen, ob durch die Prüfingenieure für Brandschutz Einvernehmen mit der Berliner Feuerwehr hergestellt wurde.