15
Sa, Aug

Millionenschaden durch zu geringe Maßnahmen und zu langwierige Aktualisierung: Ein Starkregenereignis führte im rheinischen Bedburg zu Überflutungen und Schlammlawinen in mehreren Siedlungen. Dabei hatten Fachleute schon 2021 gewarnt. Diese Erfahrungen bieten wertvolle Hinweise für künftige, resilientere Planungen.

Weiterlesen: Starkregen unterschätzt? Zukunftssichere Planung muss Klimafolgen einbeziehen

Wie wichtig die ausreichende Erkundung der tatsächlichen Bodenverhältnisse ist, sollte eigentlich jedem im geotechnischen Bereich tätigem Ingenieurbüro klar sein. Gleichwohl gibt es aufgrund mangelhafter Gutachtenerstellung immer noch eine Vielzahl von Schäden, die bei Gerichten und Berufshaftpflichtversicherern landen. Von der Bewehrung der Bodenplatte über deren Abdichtung bis hin zur Berechnung der Statik: Für all das bildet das Baugrundgutachten das Fundament.

Weiterlesen: Aufklärung der Bodenverhältnisse – relevant für Haftung und Versicherungsschutz!

Die Beratungstätigkeit von Architekten und Ingenieuren stößt an rechtliche Grenzen, insbesondere wenn sie in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung übergreifen, was zu Haftungsansprüchen und Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Es ist daher essentiell, dass diese Berufsgruppen ihre Tätigkeiten innerhalb der definierten Grenzen ihres Berufsbildes ausüben und bei Bedarf professionelle rechtliche Unterstützung hinzuziehen.

Weiterlesen: Unerlaubte Rechtsberatung: Wenn Planer die Grenzen ihres Berufsbildes überschreiten

Für Architekten und Ingenieure bietet die Gründung einer haftungsbeschränkten Gesellschaft oder die Nutzung gesetzlich erlaubter Haftungsbeschränkungsklauseln den besten Schutz vor persönlicher Haftung. Diese Maßnahmen gewährleisten die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und den Fortbestand des Planungsbüros.

Weiterlesen: Haftungsbegrenzungen für Architekten und Ingenieure: Optionen und rechtliche Rahmenbedingungen

Das BVerwG-Urteil zu § 13b BauGB hat weitreichende Auswirkungen auf Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie Unsicherheiten bei abgeschlossenen Verfahren geschaffen. Die Entscheidung betrifft die Umweltprüfung, den Vorrang des Unionsrechts und erfordert Anpassungen in der Bebauungsplanung und Baugenehmigung.

Weiterlesen: Weitreichende Auswirkungen des BVerwG-Urteils zu § 13b BauGB auf Bebauungsplan- und...

Bei der Beauftragung von Architektinnen und Ingenieurinnen ist die Abnahme der erbrachten Leistungen für die Verjährung von Mängelansprüchen ausschlaggebend. Während deliktische Ansprüche regelmäßig nach drei Jahren verjähren, greift für vertragliche Mängelansprüche bei Werkverträgen eine fünfjährige Verjährungsfrist ab Abnahme. Besonderheiten wie die Leistungsphase 9 verlängern die Haftung erheblich, wenn keine Teilabnahme vereinbart wurde. Deshalb empfiehlt es sich, die Abnahme formal und eindeutig zu regeln, um Streitigkeiten über den Fristbeginn zu vermeiden. Wer die Leistungsphase 9 nicht vermeiden kann, sollte zumindest die Teilabnahme aktiv einfordern, um die Haftung zu begrenzen.

Weiterlesen: Wie war das noch mit der Verjährung und der Abnahme?

Mit seinen jüngsten Urteilen bekräftigt der Bundesgerichtshof das Recht jedes Wohnungseigentümers auf barrierefreien Umbau, untermauert durch die Gesetzesreform von 2020. Diese Entscheidungen haben eine hohe praktische Relevanz, indem sie klare Richtlinien für die Gestattung baulicher Veränderungen zum Zwecke der Barrierefreiheit setzen und ein starkes Zeichen für Inklusion und Gleichberechtigung

Weiterlesen: Recht auf barrierefreien Umbau

Grundsätzlich schnürt der Bebauungsplan ein enges Korsett, an dem sich die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet. Dass die kommunale Entscheidung, wie ein bestimmtes Gebiet oder Grundstück zu bebauen ist, teilweise von den Vorstellungen der Bauherrn abweicht, liegt auf der Hand, weshalb der Gesetzgeber für diese Fälle (eng begrenzte) Möglichkeiten geschaffen hat, innerhalb derer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann.

Weiterlesen: Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans – gemeindliches Einvernehmen nicht...

Anzeige AZ-C1a-300x250 R8

Anzeige AZ-C1b-300x600 R8