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Mi, Apr

Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV)Immer mehr Architekten, Ingenieure und Planer zieht es ins Ausland. Dort sind »German Engineering« und das entsprechende technologische Know-how gefragt. Gleich ob im Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Tunnelbau, Brücken- oder Anlagenbau, deutsche Planer und Unternehmen beteiligen sich an Bauvorhaben im Ausland als Einzelunternehmen, in Form eines Joint Ventures, Konsortiums, einer ARGE oder BIEGE-ARGE.

Weiterlesen: Baurecht: Bauen im Ausland

Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan. In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung »einfügen«.

Weiterlesen: Baurecht: Architekten müssen an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken

Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine wichtige Aufgabe zur Sicherung der zukünftigen Energieversorgung. Seit der Einführung des Energieeinsparungsgesetzes im Jahre 1976 folgen in immer kürzeren Abständen neue Verordnungen, die die energetischen Anforderungen an Bauwerke verschärfen. Bei der Sanierung bestehender Gebäude stoßen immer mehr Menschen an Grenzen, und zwar im buchstäblichen Sinne, wenn nämlich ihre Außenwanddämmung über die Grundstücksgrenze hinausragt. 

Weiterlesen: Baurecht: Eigentumsrecht contra Wärmedämmung

BaurechtUnter dem Titel »Planen, Bauen, Haften, Streiten« steht die 41. Baurechtstagung, zu der die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) nach Dresden einlädt. Die größte Vereinigung von Baurechtsanwälten in Europa bietet dort ein Dialogforum für ihre Mitglieder sowie alle anderen am Bau Beteiligten: Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Fachplaner, Mitarbeiter von Behörden und Bauunternehmen sowie Immobilienmanager.

Weiterlesen: Baurecht: Planen, Bauen, Haften - 41. Baurechtstagung

Fehler bei der Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen können weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn das abgesicherte Objekt später einer Brandkatastrophe zum Opfer fällt oder im Brandfall Personen zu Schaden kommen. Im Sinne eines optimalen Brandschutzes sollten Fehler nicht auftreten, aber oft stellt sich die Frage, was wirklich fehlerhaft ist und wer die Verantwortung dafür übernehmen muss.

Weiterlesen: Wer haftet im Brandfall?

Wenn es um den Einbau großer technischer Anlagen und Bauteile geht, müssen sich öffentliche Bauherren entscheiden, nach welcher Vergabeordnung sie den Auftrag ausschreiben. In Betracht kommen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.

Weiterlesen: Baurecht: Konflikte zwischen Vergabe- und Vertragsrecht rechtzeitig entschärfen

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