ARGE Baurecht: Neue Informationspflichten beachten
Wärmedämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen
Missbrauch bei der Rechnungsprüfung erschwert
Der Bundesgerichtshof hat mit einer alten Unsitte am Bau Schluss gemacht - dem Missbrauch der Prüfbarkeit von Rechnungen. Nach einem neuen Urteil haben Auftragnehmer nun die Gewissheit, dass sich die Auftraggeber nicht mehr auf formale Positionen zurückziehen können, sondern sich mit der Forderung inhaltlich auseinandersetzen müssen.