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Mi, Apr

»Architekten müssen sechs Monate nach der offiziellen Abnahme eines Werkes durch den Bauherrn ihre Rechnung stellen. Dazu verpflichtet sie das Umsatzsteuergesetz«, erläutert Rechtsanwältin Heike Rath, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Weiterlesen: ARGE Baurecht warnt: Umsatzsteuergesetz verlangt schnelle Abrechnung

Wenn Bauherren Energie sparen und ihre Immobilie zeitgemäß dämmen möchten, ist das in der Regel bei freistehenden Häusern kein Problem. Sie lassen sich ringsum mit einer Dämmschicht einpacken. Was aber, wenn das Haus auf der Grenze steht? Darf der Eigentümer ein Wärmedammsystem anbringen, wenn die gedämmte Fassade anschließend auf Nachbars Grundstück ragt?
Weiterlesen: Wärmedämmung darf nicht auf benachbartes Grundstück ragen

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