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BaurechtUnter dem Titel »Planen, Bauen, Haften, Streiten« steht die 41. Baurechtstagung, zu der die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) nach Dresden einlädt. Die größte Vereinigung von Baurechtsanwälten in Europa bietet dort ein Dialogforum für ihre Mitglieder sowie alle anderen am Bau Beteiligten: Architekten, Ingenieure, Bausachverständige, Fachplaner, Mitarbeiter von Behörden und Bauunternehmen sowie Immobilienmanager.

Weiterlesen: Baurecht: Planen, Bauen, Haften - 41. Baurechtstagung

Fehler bei der Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen können weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn das abgesicherte Objekt später einer Brandkatastrophe zum Opfer fällt oder im Brandfall Personen zu Schaden kommen. Im Sinne eines optimalen Brandschutzes sollten Fehler nicht auftreten, aber oft stellt sich die Frage, was wirklich fehlerhaft ist und wer die Verantwortung dafür übernehmen muss.

Weiterlesen: Wer haftet im Brandfall?

Wenn es um den Einbau großer technischer Anlagen und Bauteile geht, müssen sich öffentliche Bauherren entscheiden, nach welcher Vergabeordnung sie den Auftrag ausschreiben. In Betracht kommen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A). Die Abgrenzung ist im Einzelfall schwierig.

Weiterlesen: Baurecht: Konflikte zwischen Vergabe- und Vertragsrecht rechtzeitig entschärfen

Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan. In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung »einfügen«.

Weiterlesen: Baurecht: Architekten müssen an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken

Immer häufiger beschäftigt die am Bau Beteiligten die Frage, ob die Planung des Architekten Urheberrechtsschutz genießt. Dem kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn das Bauvorhaben letztlich nicht mit diesem Planer realisiert wird oder später mit einem anderen Architekten geändert werden soll. Die Rechtsprechung ist mit der Bejahung des Urheberrechtsschutzes sehr zurückhaltend.

Weiterlesen: Baurecht: Urheberrechte im Architektenvertrag regeln

Die Steigerung der Energieeffizienz ist eine wichtige Aufgabe zur Sicherung der zukünftigen Energieversorgung. Seit der Einführung des Energieeinsparungsgesetzes im Jahre 1976 folgen in immer kürzeren Abständen neue Verordnungen, die die energetischen Anforderungen an Bauwerke verschärfen. Bei der Sanierung bestehender Gebäude stoßen immer mehr Menschen an Grenzen, und zwar im buchstäblichen Sinne, wenn nämlich ihre Außenwanddämmung über die Grundstücksgrenze hinausragt. 

Weiterlesen: Baurecht: Eigentumsrecht contra Wärmedämmung

Elbphilharmonie HamburgEigentlich hätte es ein großer Tag werden sollen. Am 3. Juni, so war es geplant, sollte der neue Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Betrieb gehen. Wie manche Beteiligte erst kurz zuvor erfahren haben, muss die Eröffnung nun um 273 Tage, konkret auf den 17. März 2013, verschoben werden. Auch wenn es viele, die sich in den letzten Wochen die Baustelle angesehen hatten, bereits geahnt hatten, und einige der an diesem Großprojekt tätigen Planer und Ausführenden es auch schon gewusst hatten. Die Nachricht, dass der geplante Termin nicht zu halten ist, traf die Öffentlichkeit wie ein Schlag.

 

Weiterlesen: Elbphilharmonie, Flughafen Berlin Brandenburg - Risiken der Vertragsgestaltung bei Großprojekten

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