Fehler bei der Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen können weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn das abgesicherte Objekt später einer Brandkatastrophe zum Opfer fällt oder im Brandfall Personen zu Schaden kommen. Im Sinne eines optimalen Brandschutzes sollten Fehler nicht auftreten, aber oft stellt sich die Frage, was wirklich fehlerhaft ist und wer die Verantwortung dafür übernehmen muss.
Baurecht: Abschlagszahlungen für Planer im Vertrag vereinbaren
Abschlagsrechnungen sind in der Baubranche gang und gäbe. Vor allem bei Bauvorhaben, die sich über Monate hinziehen, müssen Auftragnehmer Abschlagszahlungen erhalten, um ihr wirtschaftliches Risiko in Grenzen zu halten. Das gilt auch bei den Leistungen der Architekten und Ingenieure.
Baurecht: Schwellenwerte dürfen nicht manipuliert werden
Aufträge dürfen nicht künstlich gestückelt werden, nur damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 Euro für die europaweite Ausschreibungspflicht bleibt.
Baurecht: Stundenleistungen sorgfältig dokumentieren
Planer werden in der Regel nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bezahlt. Für besondere Leistungen, die nicht über die Honorartabellen der HOAI abgerechnet werden, vereinbaren Planer und Auftraggeber häufig eine Vergütung auf Stundenbasis. Bei der Abrechnung der Stunden kommt es oft zum Streit.
Baurecht: Auch beim gekündigten Bauvertrag Abnahme durchführen
Ein fertiges Werk muss abgenommen werden. Das ist allgemein bekannt. Dass aber nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung auch ein unfertiger Bau abgenommen werden muss, wenn der Bauvertrag gekündigt wurde, das ist vielen nicht geläufig.
Baurecht: Baugerichtstag greift Probleme der Architektenhaftung auf
Baurecht: Architekten müssen an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken
Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan. In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung »einfügen«.
Baurecht: Urheberrechte im Architektenvertrag regeln
Immer häufiger beschäftigt die am Bau Beteiligten die Frage, ob die Planung des Architekten Urheberrechtsschutz genießt. Dem kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn das Bauvorhaben letztlich nicht mit diesem Planer realisiert wird oder später mit einem anderen Architekten geändert werden soll. Die Rechtsprechung ist mit der Bejahung des Urheberrechtsschutzes sehr zurückhaltend.
Baurecht: Malus-Regelung bringt nichts
Auftraggeber brauchen Kostensicherheit. Häufig versuchen sie, ihren Architekten durch Strafdrohungen zur Einhaltung der Kosten zu zwingen und schreiben so genannte Malus-Regelungen in den Architektenvertrag. Vertragliche Klauseln, die den Planer bei Kostenüberschreitungen einen erheblichen Teil seines Honorars kosten, sind tendenziell kontraproduktiv.
Baurecht: Architekten sollten Honorarfrage frühzeitig klären
Ab wann wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Dabei wird das Problem allerdings selten angesprochen.
Elbphilharmonie, Flughafen Berlin Brandenburg - Risiken der Vertragsgestaltung bei Großprojekten
Eigentlich hätte es ein großer Tag werden sollen. Am 3. Juni, so war es geplant, sollte der neue Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Betrieb gehen. Wie manche Beteiligte erst kurz zuvor erfahren haben, muss die Eröffnung nun um 273 Tage, konkret auf den 17. März 2013, verschoben werden. Auch wenn es viele, die sich in den letzten Wochen die Baustelle angesehen hatten, bereits geahnt hatten, und einige der an diesem Großprojekt tätigen Planer und Ausführenden es auch schon gewusst hatten. Die Nachricht, dass der geplante Termin nicht zu halten ist, traf die Öffentlichkeit wie ein Schlag.
Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben
»Architekten können gar nicht vorsichtig genug sein, wenn sie Aufträge "im Namen" ihrer Bauherren erteilen«, warnt die Rechtsanwältin Lena Rath, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).