Gefälligkeiten unter Architekten und Ingenieuren kommen teuer zu stehen
Architekten: Beratungspflicht für sich aus Verwendung bestimmter Materialien ergebender Folgekosten
Den Architekten trifft nach Auffassung des OLG Koblenz (5 U 297/11) auch eine Beratungspflicht hinsichtlich der Materialauswahl. Der Architekt empfahl dem Bauherrn im zugrundeliegenden Fall den Einbau von Fenstern mit Rahmen aus Kiefernholz, statt des ursprünglich geplanten Meranti- bzw. Teakholzes; und zwar auch an einer stark bewitterten Fassadenseite. Jahre später nahm der Bauherr den Architekten auf Mängelbeseitigungskosten in Höhe von über 14.000,00 EUR in Anspruch.
Ansprüche aus Honorarforderungen verjähren zum Jahresende
In wenigen Wochen, zum Jahresende, verjähren viele Ansprüche. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Bei den so genannten Vergütungsansprüchen handelt es sich um Honorarforderungen von Fachingenieuren oder Architekten.
Fehlendes Bautagebuch berechtigt Auftraggeber zur Minderung
Eine neue Entscheidung des BGH (VII 65/10) befasst sich mit dem vom Architekt zu führenden Bautagebuch. Hintergrund war die Honorarklage eines Architekten gegen einen Immobilienkaufmann für mehrere Sanierungsmaßnahmen im Bestand.
Notwendigkeit der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten wird gelegentlich ignoriert
Freiberuflich tätige Architekten unterliegen der Berufspflicht, sich gegen Gefahren aus ihrer Tätigkeit als Architekt zu versichern. An diese Pflicht erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) eindringlich, denn obwohl die Versicherung ein Muss ist, und der Verstoß dagegen mit einer Geldbuße belegt werden kann, wird sie von Architekten gelegentlich ignoriert.
Rechtsprobleme bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge
ARGE Baurecht rät: Skonto muss vereinbart werden
Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird.