Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 enthält keine grundlegend neuen Anforderungen. Sie konkretisiert lediglich die im Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen „Besonderen Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln bei zeitweiligem Aufenthalt an hoch gelegenen Arbeitsplätzen“. Die Überarbeitung der TRBS 2121 war notwendig, um die technischen Regeln an den aktuellen Stand der Betriebssicherheitsverordnung anzupassen.
Kürzlich hat es bei einem Nachbarbetrieb einen Unfall am Baugerüst gegeben, erzählt der Esslinger Norbert Kütter nachdenklich. Es ist einer von 102.000 meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die die Berufsgenossenschaft Bau im vergangenen Jahr bearbeitet hat. 32 davon endeten tödlich. „In der Baubranche wächst das Bewusstsein für den Arbeitsschutz nur langsam,“ sagt der Geschäftsführer der Kütter&Scharpf GmbH, verantwortlich für 24 Mitarbeiter. Der hohe Preisdruck sorge eher dafür, dass der Arbeitsschutz vernachlässigt und „irgendwie“ gelöst wird – selten nach gesetzlichen Vorschriften und Regelungen. In den öffentlichen Ausschreibungen, die auch durch die Hände der Architekten gehen, fehlten oftmals Positionen für diese Leistungen, kritisiert der 42-jährige Malermeister und Diplom-Betriebswirt. Oder es werde nicht kontrolliert, ob das, was ausgeschrieben wurde, auch tatsächlich ausgeführt wurde. Deshalb steht er hin und wieder vor Gerüsten und lässt keinen seiner Mitarbeiter raufsteigen, weil er es für zu gefährlich hält. Manchmal weigern sich auch seine Meister, Gesellen und Lehrlinge, weil ihnen das Risiko zu groß ist.
Das Bild kann Axel Hoffmann grundsätzlich bestätigen. Der Freiburger Architekt ist seit 2001 zusätzlich als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ausgebildet, arbeitet ebenfalls als Bauleiter und für die baubegleitende Qualitätsüberwachung. „Der Hinweis auf die Einschaltung der SiGeKo ist bei Ausschreibungen mit Gerüsten oder Abbrüchen verpflichtend“, stellt er fest. Im Normalfall werden die fünf Positionen wie Treppenturm oder innere Umgehung im Leistungsverzeichnis von Architekten schnell abgehakt. Hoffmann kann das menschlich nachvollziehen, denn im Studium beschäftigen sich die angehenden Gestalter lediglich ein Semester mit Ausschreibungen. Gerüste sind dabei bestenfalls ein Randthema. Doch was er überhaupt nicht versteht ist, dass sich offensichtlich kaum ein Architekt Unterstützung bei einem kompetenten Gerüstbauer holt, um eine für die Baustelle passende Gerüstlösung festzulegen. „Da muss nur eine Böschung etwas steiler sein, dann ist der Aufbau eines Gerüstes schwieriger und damit teurer als in der Ausschreibung vorgesehen“, weiß Hoffmann. Der Gerüstbauer muss dann entscheiden, ob er seinen ohnehin oft schmalen Gewinn noch weiter reduziert oder ob er Sicherheitsrisiken eingeht – in der Hoffnung, dass keiner etwas merkt und vor allem kein Unfall passiert.
Der 58-jährige Freiburger muss deshalb immer wieder Gerüste sperren, bis das Gerüst den Anforderungen der Arbeitssicherheit entspricht. Sonst verhängt die Gewerbeaufsicht Bußgelder: „Gerüste dürfen nicht ‚schöngünstig‘ sein, sondern Prio Eins muss die Sicherheit sein.“ Das unterstreicht auch Bernhard Arenz, Leiter der Präventionsabteilungen bei der BG Bau: Bei Revisionen auf Baustellen finden die Aufsichtspersonen in mehr als 90 Prozent der Fälle Mängel. Auch weil etwa Nutzer Sicherheitseinrichtungen entfernen, um schneller arbeiten können oder Gerüstbauer beim Auf- und Abbau die notwendigen Schutzmaßnahmen ignorieren. Beispielsweise werden an Innenleitern die Klappen nicht geschlossen. So können die Handwerker zwar einfach von einer auf die nächsthöhere oder -niedere Gerüstebene wechseln. Aber jede offene Klappe erhöht das Unfallrisiko. „Wir erwarten, dass die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt werden“, sagt der 61-jährige Bauingenieur.
Axel Hoffmann stellt für seine Branche fest: „Das Bewusstsein für Arbeitssicherheit wächst, aber es ist längst nicht gut“. Hersteller und Berufsverbände sollten Architekten kostenlose Schulungen und Seminare anbieten, um ihnen die Verantwortung für Arbeitssicherheit gerade in der Ausschreibung deutlicher zu machen.
Die Anforderungen an den Gerüstbau haben sich seit Anfang des vergangenen Jahres nochmals verschärft: Seit 11. Februar 2019 gilt die Neufassung der sogenannten TRBS 2121 für alle, die sich auf Baugerüsten bewegen. Diese sogenannten Technischen Regeln zur Betriebssicherheit sollen Gerüstbauer wie Nutzer, etwa Dachdecker, Maler oder Stuckateure gleichermaßen schützen. Im Wesentlichen wird darin festgelegt, dass bei der Absturzsicherung zunächst alle technischen Möglichkeiten genutzt werden müssen, bevor Gerüstbauer und -nutzer sich auf die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Arbeitsschuhen, Vierpunkt-Helm und Y-Gurt verlassen dürfen.
„Die Forderung nach technischen Schutzmaßnahmen ist nicht neu“, argumentiert Arenz, „sie resultiert bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz, wonach individuelle Maßnahmen nachrangig zu anderen sind.“ Rund zehn Jahre hätten Gerüstbauer Zeit gehabt, um sich auf die Veränderungen einzustellen. Naturgemäß klagen dagegen jetzt die Gerüstbauer wegen dem höheren Aufwand, der letztlich Geld kostet. So heißt es in einer Pressemeldung der Bundesinnung für Gerüstbauer: „Im Einzelfall ließen Staat und Berufsgenossenschaft den Unternehmer mit dem Risiko allein“. Probleme sieht der Verband bei der praktischen Umsetzung der neuen Arbeitssicherheitsregeln, der rein technische Ansatz greife zu kurz und sei praxisfern. In der TRBS 2121 sei vieles „nicht im Sinne unserer Mitglieder geregelt“, klagen die Gerüstbauer.
Dagegen stellt sich etwa die Gemeinhardt Gerüstbau Service GmbH. „Die TRBS 2121 ist umsetzbar“, stellt Geschäftsführer Dirk Eckart kompromisslos fest, „es liegt doch in unserer Verantwortung als Unternehmer, unsere Mitarbeiter so gut wie möglich zu schützen“. Dass dieser rechtmäßige Aufwand den Betrieb sowohl Arbeitszeit wie Geld kostet, ist dem Sachsen aus Roßwein klar. Genauso wie er es für Wettbewerbsverzerrung hält, dass etliche seiner Konkurrenten die gesetzlichen Regelungen umgehen und deshalb günstigere Angebote machen können. Rund 300.000 Euro gibt der Sondergerüstbauer jährlich für die Weiterbildung seiner 42 Mitarbeiter aus. Sicherheits- und Qualitätszertifikate wie SCC, AMS Bau, ASS oder Casa Bauen pflegt der Betrieb seit Jahren. „Wir erwarten, dass die Einhaltung der TRBS 2121 von der Aufsicht streng kontrolliert wird“, sagt er und appelliert auch an die ausgebildeten Gerüstbauer: „Schaut euch genau an, wo ihr arbeitet und was euch wichtiger ist, etwas mehr Lohn oder die Arbeitssicherheit.“
Jeanette Spanier steht der neuen Regelung eher entspannt gegenüber und sieht vor allem Vorteile für Gerüstbauer, die hochwertige Arbeit abliefern. „Wir können uns als qualifizierte Gerüstbauer deutlich von anderen Mitbewerbern absetzen“, so die Geschäftsführerin der Wiedemann und Spanier KG mit 20 Mitarbeitern. Gleich ob Dokumentation der Montage oder Freigabe durch Monteur, zweiteiligen Sicherheitsschutz oder Montagesicherungsgeländer, die Nutzer könnten sich bei ihrem Unternehmen auf die Einhaltung der strengeren TRBS 2121 und damit auf eine höhere Absturzsicherung verlassen. „Leider machen sich die Architekten kaum Gedanken über die Arbeitssicherheit, aber unsere Stammkunden wissen unsere Qualität zu schätzen“, sagt Spanier. Auch wenn sie genau weiß, dass manch potentieller Auftraggeber einen faulen Kompromiss zwischen teurerem Gerüstbauer und der Sicherheit seiner Arbeitnehmer macht und ihr somit Aufträge verloren gehen.