Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat im Januar 2025 die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) mit der Nummer Z-70.4-304 für das Vakuum-Isolierglas FINEO erteilt: www.dibt.de/z-704-304.
Mit dieser Zulassung kann FINEO für linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen in Bauvorhaben innerhalb Deutschlands ohne zusätzliche Einzelzulassungen eingesetzt werden. Damit kann das Genehmigungsverfahren für Glasfassaden mit diesem Vakuum-Isolierglas in vielen Fällen vereinfacht und beschleunigt werden.
Die Bemessung von linienförmig gelagerten Verglasungen erfolgt in Deutschland nach der Norm DIN 18008-2. Da diese noch keine spezifischen Regelungen für die noch relativ junge Technologie der Vakuum-Isolierverglasung enthält, wurde für die Produktreihe FINEO vom DIBt eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (aBZ) erteilt. Diese legt Anforderungen an Planung, Bemessung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung fest. Die aBG ergänzt bestehende nationale und europäische Regelwerke einschließlich der Europäischen Technischen Bewertung (ETA 20/0048).
Für das Vakuumglas FINEO liegt eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048) auf der Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) vor. Damit ist die Verwendung dieses Glases in linienförmig gelagerten Verglasungen ohne zusätzliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) möglich.
Bereits Ende 2024 hat FINEO by AGC als erster europäischer Hersteller von Vakuumisolierglas die CE-Kennzeichnung erhalten. Nach Angaben des Unternehmens erleichtert diese Kennzeichnung Planern, Architekten und Bauherren die Projektumsetzung, da sie die Einhaltung der europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltnormen bestätigt. Dr. Louis Dellieu, Leiter des Produktmanagements von FINEO by AGC, erklärt, dass die CE-Kennzeichnung eine entscheidende Rolle bei der Vereinfachung der Bauplanung spielt.
www.agc-glass.eu (Unternehmenswebsite)
www.agc-yourglass.com (Glas für die Bauindustrie)
www.agc-automotive.com (Glas für die Automobilindustrie)