24
Sa, Mai

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Baurecht: Baufirmen können Auftraggeber zur Mängelbeseitigung mit heranziehen

Baurecht

Wenn Baupläne Fehler haben, und nach diesen fehlerhaften Plänen gebaut wird, dann sind Baumängel als Folge praktisch unvermeidlich. Verursacht ein solcher, unentdeckter Planungsfehler Mängel am Bau, so haften in der Regel Baufirma und Planer dafür gemeinsam.

Juristen sprechen dann von einer sogenannten Gesamtschuld, erläutert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Bauunternehmer und Planer sind Gesamtschuldner: Der Bauunternehmer muss den Mangel beseitigen. Der Planer kann in der Regel seinen Fehler rückwirkend nicht mehr korrigieren und wird stattdessen zum Schadensersatz herangezogen.

Damit die Mangelbeseitigung nicht nur zu Lasten eines der beiden geht, gibt es einen Ausgleichsanspruch der Gesamtschuldner. Der Bauunternehmer beziehungsweise Handwerker hat grundsätzlich einen Anspruch gegen den Architekten und kann von diesem die Erstattung eines Teils der Mangelbeseitigungskosten verlangen. Außerdem kann der Bauunternehmer im beschriebenen Sonderfall, wenn der Baumangel auf einen Planungsfehler zurückgeht, den anteiligen Erstattungsanspruch sogar gegenüber dem Bauherrn geltend machen.

Da der planende Architekt in den meisten Fällen als "Erfüllungsgehilfe" des Bauherrn gilt, trifft den Bauherrn nämlich ein Mitverschulden am Planungsfehler. Das bedeutet für Handwerker und Baufirmen: Sie können zusätzlich zu etwaigen Sowieso-Kosten vom Bauherrn auch einen Betrag für die übrigen Mangelbeseitigungskosten verlangen. Und: Sie können außerdem vor der Nacherfüllung auch diesbezügliche Sicherheit verlangen.

 

 


Abbildung: FFM-ARCHITEKTEN. I mainfeld ffm

Advertorials

Sie schafft lebendige Begegnungen im Podcast „simplicity – einfach bauen“: Rebekka Pottgüter, Head of Communications bei HPP Architekten. Bild: Chris Rausch / KS-Original

Fachartikel

Visualisierung Mobiles Hallenbad Stuttgart: Außenperspektive. Bildquelle: POOL out of the BOX GmbH - 4a Architekten

Projekte (d)

Ausstellungsansicht “unforeseen” mit Werken von Gianni Caravaggio und Johannes Wald, © 2025 die Künstler und Galerie Stadt Sindelfingen, Fotograf: Johannes Wald

Design Kunst

Peles Duo: mess and memory, 2025, Din A3 Farbkopien. Foto: 2025, Fotograf: Dominik Dresel

Design Kunst

Anzeige AZ-Artikel-728x250 R8

Anzeige AZ-C1a-300x250 R8

Anzeige AZ-C1b-300x600 R8