Die Bauüberwachung nach Leistungsphase 8 ist die haftungsträchtigste Phase des Bauvorhabens. Immer wieder müssen Planer für Mängel der ausführenden Unternehmer am Bauwerk geradestehen.
Werkvertragsrecht: Lohnanspruch trotz Mängelrüge vor Abnahmeaufforderung
Bei Werkverträgen und somit auch bei Bauwerkverträgen richtet sich die Fälligkeit der Vergütung nach dem Zeitpunkt der Abnahme. Das Gesetz führt unter § 641 Abs. 1 S. 1 BGB aus, dass die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist.
Bauvertragsrecht: Bauherren sollten Widerrufsrecht nur im Notfall wahrnehmen
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verbraucherbauverträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.
Recht auf barrierefreien Umbau
Mit seinen jüngsten Urteilen bekräftigt der Bundesgerichtshof das Recht jedes Wohnungseigentümers auf barrierefreien Umbau, untermauert durch die Gesetzesreform von 2020. Diese Entscheidungen haben eine hohe praktische Relevanz, indem sie klare Richtlinien für die Gestattung baulicher Veränderungen zum Zwecke der Barrierefreiheit setzen und ein starkes Zeichen für Inklusion und Gleichberechtigung
Isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans – gemeindliches Einvernehmen nicht von Interesse
Grundsätzlich schnürt der Bebauungsplan ein enges Korsett, an dem sich die Bebaubarkeit der Grundstücke richtet. Dass die kommunale Entscheidung, wie ein bestimmtes Gebiet oder Grundstück zu bebauen ist, teilweise von den Vorstellungen der Bauherrn abweicht, liegt auf der Hand, weshalb der Gesetzgeber für diese Fälle (eng begrenzte) Möglichkeiten geschaffen hat, innerhalb derer von den Festsetzungen des Bebauungsplans abgewichen werden kann.
Baurecht: Bei stufenweiser Beauftragung das Pferd von hinten aufzäumen
Die Reform des Bauvertragsrecht bringt auch für Architekten und Ingenieure einige bedeutsame Änderungen mit sich. Dazu gehört insbesondere das einseitige Anordnungsrecht des Bestellers. Das neue Gesetz gilt für alle ab dem 1. Januar 2018 geschlossenen Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge.
Unerlaubte Rechtsberatung: Wenn Planer die Grenzen ihres Berufsbildes überschreiten
Die Beratungstätigkeit von Architekten und Ingenieuren stößt an rechtliche Grenzen, insbesondere wenn sie in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung übergreifen, was zu Haftungsansprüchen und Verlust des Versicherungsschutzes führen kann. Es ist daher essentiell, dass diese Berufsgruppen ihre Tätigkeiten innerhalb der definierten Grenzen ihres Berufsbildes ausüben und bei Bedarf professionelle rechtliche Unterstützung hinzuziehen.
Google Maps und Co.: Dürfen Screenshots der Kartendienste in der täglichen Arbeit genutzt werden?
Nicht nur im Privatleben der meisten Menschen sind Online-Kartendienste wie Google Maps heute ein täglicher Begleiter. Auch im geschäftlichen Bereich kommen sie aufgrund ihres beinahe unendlichen Karten- und Bildmaterials immer häufiger zum Einsatz – insbesondere in Architektur, Städteplanung und verwandten Fachbereichen.
Bauvertragsrecht: Abschlagszahlungen vor Abnahme werden zukünftig begrenzt
Eine neue Schutzvorschrift des aktuell beschlossenen Bauvertragsrechts sieht vor, dass Abschlagszahlungen ab 2018 auf maximal 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung begrenzt werden. Der Restbetrag wird erst nach der Abnahme fällig.
Weitreichende Auswirkungen des BVerwG-Urteils zu § 13b BauGB auf Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren
Das BVerwG-Urteil zu § 13b BauGB hat weitreichende Auswirkungen auf Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie Unsicherheiten bei abgeschlossenen Verfahren geschaffen. Die Entscheidung betrifft die Umweltprüfung, den Vorrang des Unionsrechts und erfordert Anpassungen in der Bebauungsplanung und Baugenehmigung.
Bauvertragsrecht: Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert.
Bauvertragsrecht: Neue Herausforderungen für Architektur- und Ingenieurbüros
Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland müssen fortan umdenken: Die Pläne der Bundesregierung, Verbrauchern bei ihren Bauvorhaben mehr Rechte und Freiheiten einzuräumen, haben am Freitag, den 31. März, erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit erhält das Bauvertragsrecht erstmals Einzug in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).