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Baurecht: Wie wird abgerechnet, wenn mehrere Architekten beschäftigt sind?

Baurecht

Kein Bauvorhaben ohne Architekten und Fachplaner. Bezahlt werden sie alle nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Streit gibt es häufig, wenn sich mehrere Planer eine Planungsaufgabe teilen, so die Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Klassisches Beispiel ist das Hochhaus.

Der Architekt plant das Gesamtwerk, der Fassadenplaner die gläserne Hülle. Planer sollten im eigenen Interesse darauf dringen, dass der Auftraggeber von Anfang an sowohl die Aufgaben klar vertraglich abgrenzt, als auch die Abrechnungsmodalitäten vertraglich regelt. In der Praxis bewähren sich die anrechenbaren Kosten als Abgrenzungskriterium, also beispielsweise zwischen der Fassade einerseits und dem übrigen Gebäude andererseits. Dieses Abgrenzungskriterium gilt aber nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde.

Die ARGE Baurecht rät dazu, hier von Beginn an klare Tatsachen zu schaffen. Übrigens kann der Architekt in der Regel mit einer Extra-Honorierung rechnen, denn Paragraf 8 Abs. 2 Satz 3 HOAI sieht bei zusätzlichem Koordinierungsaufwand wegen mehreren Beteiligten einen entsprechenden Aufschlag vor.


Die Funke Fensterecken sind im Set erhältlich. Dichtmasse, Schrauben und Dübel, eine Verlegeanleitung sowie ein Fenstereckenrakel und ein Pinsel zur Reinigung gehören zum Lieferumfang. Foto: Funke Kunststoffe GmbH

Fassade

v.l.n.r.: Chéri Samba, “Lutte contre les moustiques”, 2000. „Parcelle sans WC”, 1997. Fotograf: Wolfgang Günzel, Offenbach

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Die digitale Planung revolutioniert die Zusammenarbeit im Bauwesen: Sie ermöglicht agile Prozesse, treibt innovative Lösungen voran und stellt die Bedürfnisse der Nutzer konsequent in den Fokus. Bildquelle: Formitas AG

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Abbildung: FFM-ARCHITEKTEN. I mainfeld ffm

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Sie schafft lebendige Begegnungen im Podcast „simplicity – einfach bauen“: Rebekka Pottgüter, Head of Communications bei HPP Architekten. Bild: Chris Rausch / KS-Original

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Ausstellungsansicht “unforeseen” mit Werken von Gianni Caravaggio und Johannes Wald, © 2025 die Künstler und Galerie Stadt Sindelfingen, Fotograf: Johannes Wald

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Peles Duo: mess and memory, 2025, Din A3 Farbkopien. Foto: 2025, Fotograf: Dominik Dresel

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