Immer häufiger beschäftigt die am Bau Beteiligten die Frage, ob die Planung des Architekten Urheberrechtsschutz genießt. Dem kommt insbesondere dann Bedeutung zu, wenn das Bauvorhaben letztlich nicht mit diesem Planer realisiert wird oder später mit einem anderen Architekten geändert werden soll. Die Rechtsprechung ist mit der Bejahung des Urheberrechtsschutzes sehr zurückhaltend.
Baurecht: Malus-Regelung bringt nichts
Auftraggeber brauchen Kostensicherheit. Häufig versuchen sie, ihren Architekten durch Strafdrohungen zur Einhaltung der Kosten zu zwingen und schreiben so genannte Malus-Regelungen in den Architektenvertrag. Vertragliche Klauseln, die den Planer bei Kostenüberschreitungen einen erheblichen Teil seines Honorars kosten, sind tendenziell kontraproduktiv.
Architekten-Haftung bei verjährten Ansprüchen
Architekten und Bauherren haben ein besonderes Vertrauensverhältnis. Deswegen werden Architekten als »Sachwalter« ihrer Bauherren angesehen. Diese traditionelle Beziehung zwischen dem Bauherrn und seinem Planer hat seit jeher ihre Tücken.
Obwohl die neuere Rechtsprechung den Anschein hat, von einer strengen Haftung zurückzurudern, nimmt sie den »Sachwalter« nach wie vor in die Pflicht. Das müssen Architekten, Fachingenieure und Bauherren wissen und beachten.
Elbphilharmonie, Flughafen Berlin Brandenburg - Risiken der Vertragsgestaltung bei Großprojekten
Eigentlich hätte es ein großer Tag werden sollen. Am 3. Juni, so war es geplant, sollte der neue Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Betrieb gehen. Wie manche Beteiligte erst kurz zuvor erfahren haben, muss die Eröffnung nun um 273 Tage, konkret auf den 17. März 2013, verschoben werden. Auch wenn es viele, die sich in den letzten Wochen die Baustelle angesehen hatten, bereits geahnt hatten, und einige der an diesem Großprojekt tätigen Planer und Ausführenden es auch schon gewusst hatten. Die Nachricht, dass der geplante Termin nicht zu halten ist, traf die Öffentlichkeit wie ein Schlag.
Architekten sollten Aufträge vorbereiten, aber nicht vergeben
»Architekten können gar nicht vorsichtig genug sein, wenn sie Aufträge "im Namen" ihrer Bauherren erteilen«, warnt die Rechtsanwältin Lena Rath, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Baubegleitende Rechtsberatung stärkt Kommunen
Früher wurde erst geplant und dann gebaut. Heute ist die baubegleitende Planung üblich, vor allem bei öffentlichen Bauvorhaben, die sich mitunter über Jahre hinziehen und während dieser Zeit auch noch mehrfach umgeplant werden. Dabei sind viele Probleme nicht vorhersehbar.
Baurecht: Schwellenwerte dürfen nicht manipuliert werden
Aufträge dürfen nicht künstlich gestückelt werden, nur damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 Euro für die europaweite Ausschreibungspflicht bleibt.
Baurecht: Aufgaben der Fachingenieure vertraglich festlegen
Die HOAI regelt, dass die Ausführungsplanung der Fachingenieure für Haustechnik nur auf das Ergebnis der Ausschreibungsergebnisse fortzuschreiben ist (§ 53), und anders als § 33 gibt das Leistungsbild nicht vor, dass die Planung zu detaillieren ist.
Baurecht: Honorarrisiko bei verfrühter Leistungserbringung
Baurecht: Baugerichtstag greift Probleme der Architektenhaftung auf
Baurecht: Architekt muss Mängel umgehend rügen
Baurecht: Vor- und Nachteile baubegleitender Planung abwägen
Erst planen, dann bauen - das war früher. Heute ist die sogenannte baubegleitende Planung üblich. Sie bietet allen Beteiligten die Chance, die Bauzeit zu verkürzen. Die HOAI allerdings regelt in Paragraph 3 Abs. 8 das Gegenteil.